Anti-Doping: Deutsche Version der Verbotsliste 2012 online
23.01.2012
Die Verbotsliste der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) wird mindestens einmal im Jahr überarbeitet und nach Veröffentlichung von der NADA (Nationale Anti-Doping-Agentur) ins Deutsche übersetzt. Die deutsche Version der Verbotsliste ist auch auf der Homepage des DMSB (Menü Lizenznehmer Anti-Doping-Bestimmungen) abrufbar.
Eine der wichtigsten Änderungen für 2012 ist die Aufhebung des Formoterol-Verbots: Formoterol darf ab dem 1. Januar in therapeutischen Dosen inhaliert werden, allerdings gibt die WADA eine Tageshöchstdosis von maximal 36 µg pro 24 Stunden vor. Darüber hinaus sind Betablocker im Motorradsport (FIM) ab Januar nicht mehr verboten. Im Automobilsport (FIA) besteht weiterhin ein Verbot für Betablocker.
Medizinische Ausnahmegenehmigung
Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athleten für den Einsatz von grundsätzlich verbotenen Substanzen und Methoden nach dem WADA-Code eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption TUE) beantragen. Ein entsprechendes Formular für Motorsportler steht auf der DMSB-Homepage im Menü Lizenznehmer Anti-Doping-Bestimmungen zum Download zur Verfügung. Ebenfalls finden Sie hier für Teilnehmer an Weltmeisterschaftsläufen einen FIA-TUE-Antrag bzw. FIM-TUE-Antrag . Im Geltungsbereich der NADA kommt bei ausschließlicher Teilnahme an Nationalen und Internationalen Veranstaltungen in Deutschland teilweise ein vereinfachtes Verfahren zum tragen, d.h. es reicht bei der Anwendung von Verbotenen Substanzen auch eine Medikamentenmeldung zur Vorlage bei der Dopingkontrolle 2012 aus, die vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss (Formular unter: www.dmsb.de/ Menüpunkt: Lizenznehmer - Anti-Doping Bestimmungen).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NADA: www.nada-bonn.de